
Steuern
Eigenmietwert-Abschaffung – was jetzt noch veranlassen?
Das Volk hat die Abschaffung im September 2025 angenommen. Sie gilt frühestens ab 2028 – bis dahin lohnen sich Renovationen steuerlich noch voll.
Was beschlossen wurde
Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Der Eigenmietwert – die fiktive Miete, die Eigentümer als Einkommen versteuern müssen – fällt weg. Gleichzeitig fallen auch die Abzüge weg: für Unterhalt, Renovationen und Schuldzinsen.
Wann gilt das?
Die Umsetzung braucht Zeit: Der Bundesrat muss das Gesetz ausarbeiten, die Kantone müssen nachziehen. Realistisch gilt die Neuerung frühestens ab 2028 – bis dahin gelten die heutigen Regeln mit allen Abzügen.
Was das für Sie heisst
Renovationen, die Sie jetzt und in den nächsten Jahren machen, sind noch voll abziehbar. Nach der Umstellung nicht mehr. Wer eine Sanierung ohnehin plant, hat also ein echtes Zeitfenster – und wer gross plant, sollte die Etappen so legen, dass sie noch in die alte Regelung fallen.
- Jetzt bis voraussichtlich 2027: volle Abzüge für werterhaltende Massnahmen
- Ab voraussichtlich 2028: keine Abzüge mehr, aber auch kein Eigenmietwert
- Energetische Sanierungen: kantonale Förderprogramme bleiben teilweise bestehen
Wir helfen Ihnen, die Etappen so zu planen, dass Ihre Rechnungen noch in die Jahre mit Abzügen fallen. Die steuerliche Beratung selbst gehört in die Hände Ihrer Treuhänderin.
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