
Steuern
Umbau in Etappen – Steuern clever nutzen
Werterhaltende Massnahmen sind steuerlich abziehbar. Wer den Umbau auf zwei Jahre verteilt, holt oft mehrere tausend Franken mehr heraus.
Der Grundsatz
Werterhaltende Arbeiten – Sanierungen, Reparaturen, Ersatz von Apparaten – können Sie in den meisten Kantonen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wertvermehrende Massnahmen (Anbau, Luxus-Ausbau) nicht direkt, dafür später bei der Grundstückgewinnsteuer.
Warum Etappen sich lohnen
Der Abzug wirkt progressiv: Ein grosser Betrag in einem Jahr drückt das Einkommen einmal stark, ein verteilter Betrag zweimal moderat – und zweimal moderat ist steuerlich meist besser. Darum planen wir grössere Sanierungen oft auf zwei Kalenderjahre: Bad dieses Jahr, Küche und Böden nächstes.
- Beispiel: CHF 60'000 auf einmal → ein Abzug in der Progression
- 2 × CHF 30'000 → zwei Abzüge, oft mehrere tausend Franken Vorteil
- Rechnungen müssen ins richtige Steuerjahr fallen
Wichtig
Wir sind Handwerker, keine Steuerberater. Wir planen die Etappen handwerklich sinnvoll und termingerecht – die steuerliche Optimierung besprechen Sie mit Ihrer Treuhänderin oder dem Steueramt. Aber wir liefern Ihnen die Rechnungen so, wie Sie sie brauchen.
Sprechen Sie uns früh an – wer im Herbst plant, kann die erste Etappe oft noch ins laufende Steuerjahr nehmen.
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Das fragen sich viele als Nächstes
Eigenmietwert-Abschaffung – was jetzt noch veranlassen?
Das Volk hat die Abschaffung im September 2025 angenommen. Sie gilt frühestens ab 2028 – bis dahin lohnen sich Renovationen steuerlich noch voll.
40-jährige Wohnung gekauft – was zuerst sanieren?
Der typische Fall: gute Lage, solide Substanz, aber alles aus den 80ern. So gehen Sie die Sanierung richtig an.
Was kostet eine Badsanierung?
Die kurze Antwort: es kommt darauf an. Aber wir nennen Ihnen trotzdem Zahlen – mit denen Sie rechnen können.
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